„Lebensgemein­schaft Streitplatz“

Bei der Entwicklung des Konzepts für die „Lebensgemeinschaft Streitplatz“ standen die Ideen für individualpädagogische Auslandsmaßnahmen Pate. Hier besonders das Phasenmodel von M. Wit­te, bei dem die Phasen: Diagnostizieren, Delegitimieren, Neustruktu­rieren, Konsoli­dieren, Transfer und Normalisieren unterschieden werden. Der Kulturschock bei der Unter­brin­gung im Ausland bedingt, dass verinnerlichte Strukturen aufgebrochen werden und die Notwendigkeit der Beziehungs­herstellung mit dem Betreuer aufgrund feh­lender, bekannter Bezugspersonen unabdingbar ist. Reflexion und unvorhergesehe­ne Reaktionen seitens des Betreuers bewirken ein Durch­brechen der Handlungsmus­ter und der alten Strukturen. Neue Strukturen und Handlungs­muster können erlernt und gefestigt werden. Steigerung des Selbstvertrauens und der Selbst­wahrnehmung sowie Biographiearbeit sind unterstützende Komponenten.

Unter Orientierung an diesen Phasen findet die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in der „Lebensgemeinschaft Streitplatz“ statt. Allein schon durch das ländliche Leben auf dem Bauernhof wird bei den Kin­dern, die in der Regel aus Großstädten kommen, ein „Kultur­schock“ hervorgerufen und gewohnte Struk­turen durch­brochen. Eine enorme Bedeutung hat hier der Beziehungsaufbau zwischen Kind/Jugendlichem und Erzieher. Der Einsatz er­lebnis­pädagogischer Elemente un­ter­stützt das Erlernen von neuen Handlungs­strukturen. Die in­tensive Bezie­hungsarbeit wird durch den Einsatz der Tiere unterstützt.

Ziegenbock bei Lebensgemeinschaft Streitplatz als Hilfe für pädagogische Maßnahmen

Die Kinder und Jugendlichen fühlen sich von Menschen, mit denen sie in ihrem bis­herigen Leben zu tun hatten, oft im Stich gelassen. Sie befinden sich in einer sozialen Isolation, die sie aus unterschiedlichen Gründen nicht überwinden können. Der Kon­takt zu Tieren kann leichter hergestellt werden als zu Menschen. So bietet der Um­gang mit Tieren den Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit, Kommunikation einzuüben und zu festigen. Die Kinder und Jugendlichen empfinden die Beziehung zum Tier, hier insbesondere zum Pferd, als ehr­lich, da ein Tier sich nicht verstellen kann. Entsteht eine Beziehung zwischen Kind/Jugendli­chem und Tier/Pferd, ermög­licht diese, wieder in eine Beziehung zum Men­schen zu treten. Methode ist, die Pferdesprache zu erlernen und eine Zuverlässigkeit im Umgang mit dem Tier zu er­langen, z. B. regelmäßiges Füttern etc. Jedes Kind/jeder Jugendliche ist in die Pflege der Pferde mit einbezogen (siehe Stalldienst). Der Einsatz der Boden­arbeit legt die Grundla­gen für den Umgang der Menschen mit den Pferden. Hier werden das Holen, Putzen etc. erlernt und bei der Arbeit mit dem Pferd im Roundpanel lernt das Pferd, auf sein Gegenüber zu achten und Bewegungen unter Anleitung auszuführen. Dies stärkt die Kin­der/Jugendlichen enorm in ihrem Selbstvertrauen, da sie sehen, wie das Tier auf sie rea­giert. Das Pferd spiegelt dem Kind/Jugendlichen sein Verhalten.

Die Tätigkeiten der Bodenarbeit und der Versorgung der Tiere wird von den Mitarbeitern der „Lebensgemeinschaft“ übernommen, nachdem sie von fachkundigen und im Umgang mit Pferden sicheren Mitarbeitern eingearbeitet wurden.

Die Heidschnucken-Herde lässt jeder Zeit ein Kuscheln und Interagieren mit den Kindern zu und spiegelt bei deren lauten und unruhigen Verhalten, dass die Tiere die Nähe der Kinder nicht zulas­sen.

Pferd bei Lebensgemeinschaft Streitplatz als Hilfe für pädagogische Maßnahmen

Die Anwendung positiver Verstärkung und negativer Konsequenzen bei Problem­verhal­ten, klare Regeln und Grenzen sowie konsequentes Umsetzen dieser, unter­stützen die methodi­sche Arbeit der Fachkräfte, ebenso wie gleichbleibende Tages- und Wochenabläufe.

Auch der Einsatz eines Verstärkersystems hilft, das Selbstwertgefühl der Kinder und Jugend­li­chen zu stärken und die bekannte Struktur der negativen Aufmerksamkeit zu durchbrechen. Positives bzw. erwünschtes Verhalten wird gelobt und durch Be­lohnungen verstärkt, so dass die Kinder und Jugendlichen lernen, dass sie mit er­wünschtem Verhalten die Aufmerksamkeit bekom­men, die sie gerne haben möch­ten. Neben individuellen Verstärkern werden auch Ver­stär­kungen im Gruppenset­ting vorgenommen, so gibt es zeitweise beim sparsamen und acht­samen Umgang mit Strom ein „Ener­giesparkind der Wo­che“, welches sich eine Unterneh­mung aussu­chen darf oder ei­nen „Grenzeinhaltungssieger“, der es schafft, sich aus Räumen, de­ren Zugang nicht erlaubt ist, fernzuhalten und auch die Grenzen der Mitmenschen/Tiere akzep­tiert.

Die „Lebensgemeinschaft Streitplatz“ legt Wert auf einen wertschätzenden, achtsa­men und rücksichtsvollen Umgang untereinander. Der Umgang mit und Einsatz von Medien ist stark reguliert und minimiert, findet aber altersgerecht und unter An­leitung statt.

Die Kinder und Jugendlichen werden alters- und entwicklungsgemäß mit wöchentlich wech­selnden Diensten in die all­täglichen Tätigkeiten der „Lebensgemeinschaft“ eingebunden. Der Stalldienst umfasst das „Abäppeln“ im Stall/Paddock, das Füttern und die Wasserversorgung der Tiere und das Fe­gen; der Tischdienst beinhaltet das Decken und Abräumen des Tisches, Ein- und Ausräumen der Geschirrspülmaschine und Fegen der Küche bei Bedarf; der Bad­dienst kontrolliert die Sauber­keit des Kinderbades am Wochenende. Alle Dienste finden in Begleitung, mit Unterstützung und Anleitung durch die Mitarbeiter, statt. Die Aus­führung der Dienste ist wünschenswert und zielgerichtet und hat sowohl im Kontext des Zusammen­lebens als auch zum Erlernen von lebenspraktischen Tätigkeiten einen großen Stellenwert. Jedoch muss besonders beim Stalldienst die Gemütslage des Kin­des/Jugendlichen berücksich­tigt werden, nicht in jeder Gemütsverfas­sung kann das Kind/der Jugendliche den Dienst aus­führen.

Schwerpunkte unserer Arbeit sind:
Gestaltung des AlltagsFeste Tages- und Wochenstruktur
Rituale
Wiederkehrende Angebote
Teilnahme am Leben und Orientierung an den Strukturen des PferdehofesFreiwillige Übernahme von Tätigkeiten für die und mit den Pferden
Sicherstellung von schulischen und beruflichen BildungsmöglichkeitenBei Bedarf Einsatz von Integrationskräften
Unterstützende LRS/Dyskalkulie Förderung
Integration in die Dorfgemeinschaft und Teilnahme an Freizeitangeboten gemäß individuellen WünschenSchwimm- u. Fußballverein
Jugendfeuerwehr
Kirchliche Angebote
Teilnahme an psychomotorischen Kursen in der Bewegungsschule MoBISSteigerung der koordinativen und kon­ditionellen Fähigkeiten und des Selbstbewusstseins mit Spaß an der Bewegung
Teilnahme an Intensivkursen
Erlebnispädagogische AngeboteJe nach Interessen und Fähigkeiten der Mitarbeiter: z. B. Klettern, Wandern, Projekte im Wald, sportliche Challenges, Fahrradtour von Birkelbach an die Nord-/Ostsee
ElternarbeitVor- und Nachbereitung von Telefon-, Besuchs- und postalischen Kontakten,
begleitete Besuchskontakte
Permanente Reflektion des Verhaltens aller BeteiligtenEinzel- und Gruppengespräche
- mit den Kindern z.B. während der Mahlzei­ten, in der Kinderkonferenz, allabendliche Re­flektion des Tokenplans
- die Mitarbeiter u.a. in der täglichen Übergabe
Aufbau sozialer KompetenzenÜbernahme von Tätigkeiten für die Allgemein­heit
Umgang miteinander
Treffen mit Gleichaltrigen
Entwicklung einer LebensperspektiveAuswahl der Schulform
Wecken und Fördern von Hobbys/Interessen
Beratung bei der Berufswahl
Förderung von Sozialkontakten
Garten mit Holzpferd im Zentrum für pädagogische Jugendhilfe Lebensgemeinschaft Streitplatz

Eine therapeutische Anbindung der Kinder und Ju­gendlichen ist meist unerlässlich. Die Kin­der und Jugendlichen sind an die Kinder- und Jugendpsychiatrie in Herborn, eine kinder- und jugendpsychiatrische Praxis in Marburg oder bei Therapeuten in der Umgebung angebunden.

Schulungen durch eine Traumatherapeutin haben den Umgang der Mitarbeiter mit trauma­tisierten Kindern in dissoziativen Pha­sen sensibilisiert; das Team hat Kenntnisse über Nähe – Dis­tanz, EMDR etc., um den Kindern und Jugendlichen aus diesen Phasen heraus zu helfen.

Landschaft in Birkelbach bei Lebensgemeinschaft Streitplatz

Die „Lebensgemeinschaft“ ist auf einem regionstypischen und aktiv betriebenen Bau­ernhof untergebracht und liegt am Rande von Erndtebrück-Bir­kelbach. Es besteht eine Kooperation mit den be­nachbarten Bauern; diese helfen und unterstützen bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten und nutzen im Gegenzug Unterstell- und Weidemöglichkeiten.

Das Grundstück mit zuge­hörigen Weiden ist ca. 45000 qm groß, das Wohnhaus mit Zwi­schengebäude stellt 160 qm Wohnfläche zur Verfügung, hinzukommen Stallun­gen, Scheunen und Garagen. Das Wohnhaus verfügt im Erdgeschoss über 1 Wohn­zimmer, 1 Wohnküche mit Vorratskammer, 1 Büro, 1 Mitarbeiter-/Bereitschaftszim­mer und 1 Bad. Im Oberge­schoss be­finden sich 4 Kinderzimmer, 1 weiteres Bad und eine Wäschekammer. Im Zwi­schenge­bäude liegen ein Werk­raum/Heizungs­raum, eine Wasch­küche und eine ehema­lige Milchküche, die so ein­ge­richtet wurde, dass die Kinder und Jugendlichen sich austoben können; hier hat der Boxsack seinen Platz. Im Garten stehen ein sepa­rates, funkti­onstüchtiges Back­häus­chen, eine gemüt­liche Sitz- und Grillecke, Kletter- und Spielgeräte und ein Sandkas­ten zur Verfü­gung. Die „Fahrrad­garage“ bietet Platz für die Fahrräder und Kettcars der Kinder.

Im Pferdestall, der als „Offenstall“ genutzt wird, leben zwei Islandpferde. Dazu gibt es Ein­zelboxen für kranke Tiere. Futter und Ma­schinen sind in den angrenzenden Scheunen und Garagen untergebracht. Die Kinder sind in die Versor­gung der Tiere eingebun­den (siehe Stalldienst); ein Reit­platz und ein Roundpanel dienen zur Arbeit mit den Pferden, ggf. zum Erler­nen von reit­technischen Fähigkei­ten und zur Festigung die­ser unter Anleitung einer ausgebildeten, erfahrenen Reit­lehrerin.

Des Weiteren leben 7 Heidschnucken und Stallkatzen auf dem Hof.

Die „Lebensgemeinschaft Streitplatz“ liegt in Birkelbach, einem Dorf mit ca. 900 Ein­wohnern und gehört zur Gemeinde Erndtebrück (ca. 8000 Einwohner). Birkelbach verfügt über jeweils einen Sport-, Gesangs- und Schützenverein. Des Weiteren ver­fügt die Gemeinde Erndte­brück über eine Vielzahl von Vereinen (Fußball-, Sport-, Wan­der-, Karneval-, Schützen-, Musikver­ein etc.), eine aktive Dorfjugend, ein Hal­lenbad und Wintersportmöglichkeiten. Die freiwillige Feuerwehr bietet im Rahmen ihrer Jugendfeuerwehr den Einstieg für Jugendliche. Einkaufsmög­lichkeiten und Ärzte unter­schiedli­cher Fach­richtun­gen sind ausreichend vor­handen.

Die „Lebensgemeinschaft Streitplatz“ arbeitet seit einigen Jahren erfolgreich mit der Grund­schule in Aue-Wingeshausen zusammen. Die Gemeinde Erndtebrück verfügt über eine Grundschule und über eine Realschule mit Hauptschulzweig in ca. 5 km Entfernung, die im Rahmen der Inklusion Kinder und Jugendliche mit Förderschwerpunkt aufnimmt; eine Hauptschule sowie eine Realschule in Bad Berleburg verfügen ebenso über Inklusionsklassen. Der Be­such ei­nes Gymnasiums ist in verschiedenen Orten in 11 bis 22 km Entfernung möglich. Ein Be­rufskolleg befindet sich in Bad Berleburg, andere Berufsschulen in Siegen (35 km), des Wei­teren gibt es folgende Schulen mit Förderschwerpunkten: Sprache, Lernen, Soziale und Emoti­onale Entwicklung in Bad Laas­phe, für Schwerhörige, Seh- oder Sprachbehinderte in Olpe. Die Orte sind per Bus, mit der Rothaarbahn oder der Kurhessenbahn zu erreichen, beim Besuch der För­derschulen können die Kinder mit dem Taxi abgeholt werden. Ferner besteht die Mög­lichkeit einer Fernbeschulung über das Internet für Kinder und Jugendliche, die nicht beschulbar sind.

Fröhliche Kinder in der Jugendhilfe

Zielgruppe sind Kinder und Jugendli­che, die aufgrund von Ver­hal­tens- und emotio­nalen Störungen sowie familiärer Belas­tun­gen nicht in ihrer Herkunftsfa­milie und dem sozialen Umfeld leben kön­nen und für die die klassische Form der Jugend­hilfe nicht greift und bei denen Verhaltens- und emotio­nale Störungen, Bindungsstö­run­gen und Trauma-Folgestörungen, damit einherge­hende Persönlichkeits- und Entwick­lungs­störungen wie AD(H)S, FAS, Re­tardierungen und familiären Be­lastungen (reak­tiv) vorliegen.
Es gibt 4 Intensivplätze für Jungen im Alter von 7 bis 18 Jahren; das Aufnahmealter beträgt 7-10 Jahre; bei einer Aufnahme wird ausdrücklich darauf geach­tet, dass das aufzunehmende Kind gut ins Gruppensetting passt.

Das Team besteht aus pädagogischen Fachkräften gem. § 72 SGB VIII in Verb. mit § 72 a; dies entspricht 4,5 Vollzeitstellen. Zusätzlich sind 1 bis 2 studentische Aushilfskräfte (1,0 Stelle) eine Hauswirtschaftskraft und ein handwerklicher Mitarbeiter in Teilzeit tätig.

Eine regelmäßige Beratung und Begleitung durch die Erziehungsleitung der Jugendhilfe HO­RI­ZONT ist gegeben, sie findet persönlich vor Ort statt und durch eine 24-Stunden-Telefonbereitschaft. Supervision ist für alle Mitarbeiter von HORIZONT verpflichtend.

Die Kinder und Jugendlichen, die von der Jugendhilfe HORIZONT betreut werden, haben eine eigene, vertrauensvolle Beziehung zu der zuständigen Erziehungsleitung.

Im Rahmen des Beschwerdemanagements ist es für alle Mitarbeiter von HORIZONT ver­pflichtend, dass sie jedem Kind oder Jugendlichem gestatten, ohne Nennung von Gründen, jederzeit die El­tern oder den Vormund, den/die zuständige/n ASD Mitarbeiter/in, die Erzie­hungsleitung von HORIZONT oder die Einrichtungsleitung anzurufen. Deren Telefon­nummern, sowie die Telefonnummer der Polizei, werden den Kindern/Jugendlichen bei Auf­nahme ausgehändigt. Den Kindern und Jugendlichen werden ihre Rechte bei der Aufnahme altersgerecht mitgeteilt und im Laufe der Betreu­ung durch die Erziehungsleitung fortlaufend in Erinnerung gerufen.

Darüber hinaus beginnt der Kinderschutz bei der Auswahl der Mitarbeiter. Neben dem er­weiterten, polizeilichen Führungszeugnis, legen die Mitarbeiter eine Erklärung vor, dass sie nicht wegen einer Straftat vorbestraft sind, die für ihre Position von Be­deutung sein könnte, und dass gegen sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Es finden regel­mäßig Schulungen zum Thema Kindesschutz und Gewalt psychischer und physischer Art statt.

Teil des Aufgabengebietes der zuständigen Erziehungsleitung ist es zu kontrollieren, dass weder psychische noch physische Gewalt ausgeübt wird.

Rechtsgrundlage der Hilfe ist der § 27 SGB VIII ff. in Verbindung mit den §§ 34 und 41 SGB VIII.

Das Entgelt wurde auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung mit dem Jugend­amt des Kreises Siegen-Wittgenstein aus­gehandelt.

* Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die in den Formulierungen gewählte männliche Form der Personen zur Vereinfachung der Texte gewählt wurde. Es sind aber immer die Personenformen männlich, weiblich und divers gemeint.